Das GOLDIGE HIGHLIGHT für Gourmets, Haute Cuisine, Hochzeiten und vieles mehr. Verwenden Sie unser essbares Blattgold und Blattsilber zum Verschönern und Verfeinern Ihrer Süßspeisen, Pralinen, Gebäck und vielen anderen Speisen sowie Getränken. Eine anspruchsvolle Küche steht auch für visuellen Genuss, denn wie heißt es immer so schön „das Auge isst mit”!
Bereits seit einigen Jahren setzen wir unsere innovativen Ideen erfolgreich im Food-Bereich um. Aus unserer langjährigen Erfahrung heraus entwickelten wir eine spezielle, separate Produktionsschiene für essbares Blattgold und -silber, bei der alle Betriebsstoffe den Lebensmittelrichtlinien entsprechen. Z.B. wurden Schmierstoffe durch Lebensmittelöle ersetzt.
Generell ist Blattgold ab 22 Karat zum Verzehr geeignet (Lebensmittelinhaltsstoff # E 175). Wir lassen unser essbares Blattgold 22 und 23 Karat, von der Landesgewerbeanstalt prüfen und zertifizieren. Essbares Blattgold (=Lebensmittelfarbstoff # E175) sowie essbares Blattsilber (=Lebensmittelfarbstoff # E174), ist ein eingeschränkt verwendbarer Zusatzstoff für Pralinen, Likör, Süßwaren und Gebäck (für Schaumwein mit Likörzusatz gibt es entsprechende Ausnahmegenehmigungen) in Deutschland.
Essbares Blattgold und Blattsilber in Pulver sowie in Flocken, kann ebenso für den oben aufgeführten Verwendungszweck zur Verzierung und Verzehr verwendet werden. Alle Produkte „essbares Blattgold“ und „essbares Blattsilber“ werden in unserer Blattgoldmanufaktur, die bereits in der 5. Generation geführt wird, unter Einhaltung höchster Kontrolle der Lebensmittelfertigung hergestellt. Durch Zertifikate wie z.B. über die LGA wird dies dokumentiert.